Ständige Aufgaben

  • Der Heckenschnitt ist ab dem 24.Juni jeden Jahres durchzuführen. Vorher schauen, ob noch Nachzügler brüten.
  • Lt. §3.3 Gartenordnung soll die Heckenhöhe 1,10 Meter Höhe nicht überschreiten. Wir haben vereinsseitig die Heckenhöhe auf 1,40 Meter festgelegt. Wir weisen darauf hin, dass diese Höhe dann die maximale Höhe ist.
  • Bitte auch die Heckenbreite einkürzen, da der Weg eine Mindestbreite von 3,15 Meter für die Feuerwehr haben muss.
  • Büsche oder Bäume, die vorn am Zaun oder in der Hecke wachsen müssen auch eingekürzt werden.
  • Die Schlaglöcher vor den Gärten mit Schlacke auffüllen.
  • Bitte auch den Rasen vor den Hecken mähen.