Ständige Aufgaben
- Der Heckenschnitt ist ab dem 24.Juni jeden Jahres durchzuführen. Vorher schauen, ob noch Nachzügler brüten.
- Lt. §3.3 Gartenordnung soll die Heckenhöhe 1,10 Meter Höhe nicht überschreiten. Wir haben vereinsseitig die Heckenhöhe auf 1,40 Meter festgelegt. Wir weisen darauf hin, dass diese Höhe dann die maximale Höhe ist.
- Bitte auch die Heckenbreite einkürzen, da der Weg eine Mindestbreite von 3,15 Meter für die Feuerwehr haben muss.
- Büsche oder Bäume, die vorn am Zaun oder in der Hecke wachsen müssen auch eingekürzt werden.
- Die Schlaglöcher vor den Gärten mit Schlacke auffüllen.
- Bitte auch den Rasen vor den Hecken mähen.